Fluchtwegtüren

Fluchtwegtüren sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern spielen auch eine entscheidende Rolle beim Schutz von Personen. 

Im Falle eines Brandes, einer Paniksituation oder anderer Notfälle ermöglichen Fluchtwegtüren eine rasche Evakuierung und minimieren das Risiko von Verletzungen. Unsere Fluchtwegtüren werden nach gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen konstruiert. 

Was bedeutet Fluchtweg bei den Türen?

Bei Türen in Fluchtwegen wird zwischen Notausgangstüren und Paniktüren unterschieden. Notausgangstüren kommen zum Einsatz, wenn sich im Gebäude Personen aufhalten, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind (Büros, Betriebsstätten, Kindergärten). Paniktüren werden dort eingesetzt, wo sich Personen im Gebäude mit den Gegebenheiten nicht auskennen oder Panik zu erwarten ist (öffentliche Gebäude, Kinos, Versammlungsstätten).

Fluchtwegtüren müssen:
- als solche erkenntlich sein
- gut sichtbar signalisiert werden
- ohne Hilfsmittel in einer Sekunde geöffnet werden können
- mit einem Panikdrücker oder einer Panikstange versehen werden
- ungehindert benutzt werden können
- von aussen mit geeigneten Mitteln geöffnet werden (z.B. Feuerwehrschlüssel)

Konstruktionsbeispiele

Wir beraten Sie gerne

Nicht nur in sicherheitsrelevanten Gebäuden und Bereichen nehmen die erhöhten Anforderungen an Türen zu, sondern vermehrt auch in öffentlichen Gebäuden, Wohnanlagen und Privathäusern. Eine Beratung ist dabei unerlässlich, um die individuellen Anforderungen und spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

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